Ihre-Vorsorge Logo

Testament: Unterschrift kann unleserlich sein

Ein Testament ohne Unterschrift ist nicht gültig. Doch was ist, wenn die Unterschrift kaum lesbar ist? Wie deutlich muss ein Erblasser schreiben?

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Hand mit Füller unterschreibt Dokument. Bild: IMAGO / Panthermedia / w20er

© Nicht definiert

Köln (dpa/tmn). Ein Testament kann handschriftlich oder bei einem Notar aufgesetzt werden. Auch das notarielle Testament muss vom Erblasser unterzeichnet werden. Die Unterschrift muss aber nicht geeignet sein, den Erblasser zu identifizieren. Bei einer krankheitsbedingten Schwächung kann es genügen, wenn der Erblasser versucht, seinen Familiennamen zu schreiben.

Selbst wenn die Unterschrift aus einem Buchstaben und einer anschließenden geschlängelten Linie besteht, kann dadurch zum Ausdruck gebracht werden, die notarielle Erklärung als eigene zu wollen, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln (Aktenzeichen: 2 Wx 102/20). Das berichtet die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Der Fall: Schlusserben geändert

In dem verhandelten Fall haben sich eine Frau und ihr Mann in einem notariell beurkundeten Testament wechselseitig zu Alleinerben eingesetzt. Zu Erben des Letztversterbenden haben sie die Geschwister des Ehemannes eingesetzt. Die Schlusserbeneinsetzung sollte für den Überlebenden frei änderbar sein.

Die Ehefrau machte davon nach dem Tod ihres Mannes Gebrauch und setzte ihren Großcousin zu ihrem Alleinerben ein. Nach dem Tod der Ehefrau beantragten die Geschwister des Ehemannes aber einen Erbschein, da die notarielle Niederschrift von der Erblasserin nicht vollständig unterschrieben worden sei.

Richter urteilen: Auch teilweise Unterschrift des Familiennamens zählt

Zu Unrecht, urteilen die Richter. Mit der Unterschrift werde dokumentiert, dass sich die Beteiligten ihre Erklärungen zurechnen lassen. Ihre Identifizierbarkeit ist hingegen nicht Sinn der Unterschrift. Zwar genüge eine bloße Unterzeichnung mit dem Vornamen nicht, da sich der Unterzeichnung nur mit dem Vornamen nicht sicher entnehmen lässt, ob der Unterzeichner wirklich für die Echtheit des beurkundeten Willens einstehen will.

Hier hingegen hat die Erblasserin zumindest angesetzt, ihren Familiennamen zu schreiben, was in der Urkunde in einem „K“ und der anschließenden geschlängelten Linie seinen Niederschlag gefunden hat. Damit liege die Annahme nahe, dass die Erblasserin eine volle Niederschrift ihres Familiennamens beabsichtigte, was ihr aber vor dem Hintergrund ihrer schweren Erkrankung nach der glaubhaften Darstellung des Notars nicht vollständig gelang. Die Voraussetzungen einer Schreibunfähigkeit lagen damit noch nicht vor.


Weitere Artikel

Time
4 Minuten

"Sei einfach du selbst" - ein beliebter Karriereratschlag. Doch im Beruf kann radikale Authentizität zum Problem werden. Wie finden Beschäftigte eine Rolle, in der sie sich wohlfühlen?

Time
2 Minuten

Bei den Ausbildungsplätzen in Deutschland sieht es noch recht gut aus. Danach aber gelingt es jungen Leute oft nicht, eine Stelle zu finden. Weniger Branchen bieten Chancen.

Time
2 Minuten

Der Geburtenrückgang macht sich an den Schulen früher bemerkbar als noch vor einem Jahr prognostiziert. Die Schülerzahl sinkt nach Daten der Bildungsministerien bereits ab 2029.

Time
3 Minuten

Lichtblick beim Wohnungsbau: Erneut wurden mehr Wohnungen in Deutschland bewilligt, seit Jahresanfang steht ein kräftiges Plus. Für Bauherren gibt es allerdings neue Hürden.

Time
2 Minuten

Ein Nebenjob hat in erster Linie meist nichts mit dem Arbeitgeber vom Hauptjob zu tun. Doch das heißt nicht, dass dieser gar kein Mitspracherecht hat.

Time
2 Minuten

Der Arbeitgeber stellt als Firmenwagen ein E-Auto oder ein Plug-in-Hybrid-Fahrzeug zur Verfügung. Aber wie können sich Arbeitnehmer die Ausgaben erstatten lassen, wenn sie auf eigene Kosten laden?

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026