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Unbezahlten Urlaub nehmen: Was Arbeitnehmer wissen sollten

Eine längere Auszeit vom Job – dieser Wunsch kommt bei vielen Menschen irgendwann einmal auf. Doch dabei gilt es einiges zu beachten.

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Eine Frau sitzt mit angewinkelten Beinen auf einer Holzterasse. – Bild wdv.de © Jan Lauer

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Frankfurt/Köln (dpa/tmn). Wie viele Urlaubstage Beschäftigten im Jahr zustehen, regelt der Arbeitsvertrag. Wie aber sieht es aus, wenn man die schon längst ausgeschöpft hat? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum unbezahlten Urlaub im Überblick.

Wer hat Recht auf unbezahlten Urlaub?


Die Antwort ist auf den ersten Blick frustrierend: Niemand. „Es gibt keinen Anspruch“, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. „Aber einvernehmlich geht alles.“

Anders formuliert: „Es ist immer eine Vereinbarungssache zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer“, so Tjark Menssen von der Rechtsschutzabteilung des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB).

Normalerweise gilt: Arbeitsleistungen gegen Geld – und das ohne Wenn und Aber. „Es gibt nur eine Ausnahme: Im öffentlichen Dienst und bei Beamten gibt es Regelungen“, so Menssen. „Aber auch die sind nicht verbindlich und hängen davon ab, dass der Arbeitgeber zustimmt.“

Kann mein Arbeitgeber unbezahlten Urlaub ablehnen?


Ja. Theoretisch muss der Arbeitgeber das auch nicht besonders erklären. Überwiegend werden betriebliche Gründe genannt. Zum Beispiel, dass er keine geeignete Vertretungskraft findet.

Wie lange darf unbezahlter Urlaub dauern?


Nach oben gibt es keinerlei Grenzen. Auch hier gilt: Es hängt ganz vom guten Willen des Arbeitgebers ab. Üblich sind aber einige Monate bis zu einem Jahr. „Länger sollte es auch nicht dauern. Das ist immer eine Gratwanderung“, sagt Menssen. Wer lange weg war, kann Probleme bekommen, den Anschluss oder Einstieg in die Arbeit wiederzufinden.

Habe ich Anspruch, wenn Teammitglieder unbezahlten Urlaub bekommen haben?


Das Motto „Gleiches Recht für alle“ gilt in diesem Fall nicht. „Natürlich würde das für Diskussionen sorgen. Aber es gibt keinen allgemeinen Anspruch, dass alle Beschäftigten immer das Gleiche zugestanden bekommen“, sagt Nathalie Oberthür.

Wenn es allerdings ein allgemeines Prinzip im Betrieb gibt, dass da lautet: Jeder darf unbezahlten Urlaub nehmen, nur einem Einzigen würde der Wunsch verwehrt, könne dieser sich darauf berufen.

Was passiert, wenn ich in meinem unbezahlten Urlaub krank werde?


Nichts, jedenfalls dürfen Sie diese Krankentage nicht einfach automatisch an die Urlaubszeit anhängen. Übrigens: Auch Urlaub steht einem für die Dauer der „Auszeit“ nicht zu. „Wenn man nicht arbeitet und das Arbeitsverhältnis ruht, hat man keinen Anspruch auf Erholung und auch keinen gesetzlichen Anspruch, das nachzuholen“, sagt Menssen.

Wie sieht es mit der Versicherung aus?


Für ihre Sozialversicherungen sind Beschäftigte nun selbst verantwortlich. „Wer sich von heute auf morgen ohne Entgelt freistellen lässt, muss die Sozialversicherungsbeiträge selbst zahlen“, so Menssen.

Ohne Entgelt gibt es nur in der Krankenversicherung noch einen nachwirkenden Versicherungsschutz von einem Monat. Danach muss man sich freiwillig kranken- und pflegeversichern oder auch selbst weiter in die Rentenversicherung einzahlen.

Anwältin Oberthür empfiehlt, genau auf mögliche Fristen zu achten: „Je nachdem, wie lange man unbezahlten Urlaub nimmt, könnte es auch Probleme mit späterem Arbeitslosengeld geben, weil man bestimmte Anwartschaftszeiten nicht erfüllt hat.“

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