Ihre-Vorsorge Logo

Unzulässige Diskriminierung

Formulierung „Junges Team sucht...“ in Stellenanzeige widerspricht dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.

Artikel vorlesen

Lesezeit

1 Minuten

Veröffentlicht

Berlin (dpa/tmn). Schreibt ein Arbeitgeber eine Stelle als Position in einem „jungen Team“ aus, kann das als unzulässige Diskriminierung gelten. Darauf weist die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hin, die Stellenanzeigen untersucht hat.

Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist festgelegt, dass Stellenausschreibungen keine unmittelbaren Altersangaben enthalten dürfen. Aber auch indirekte Formulierungen zum gewünschten Alter der Bewerber sind zu vermeiden.

Bewerber können gegen Diskriminierung klagen

Bewerber können auf Grundlage des AGG klagen, wenn Stellenausschreibungen nicht neutral formuliert sind. Das kann neben dem Alter auch Angaben zum Geschlecht, der sexuellen Identität oder der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft betreffen.

Anzeigen, die Menschen mit Behinderung explizit ausschließen, sind ebenfalls diskriminierend. Auch die Anforderung „Deutsch als Muttersprache“ gilt laut Antidiskriminierungsstelle als Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft eines Bewerbers.

Eindeutige Diskriminierungen sind der Studie zufolge aktuell nur selten in Jobanzeigen zu finden. Nachholbedarf gebe es aber etwa bei der geschlechtersensiblen Ansprache.

Weitere Informationen

www.antidiskriminierungsstelle.de
Zur Studie der Antidiskriminierungsstelle

Weitere Artikel

Time
3 Minuten

Lichtblick beim Wohnungsbau: Erneut wurden mehr Wohnungen in Deutschland bewilligt, seit Jahresanfang steht ein kräftiges Plus. Für Bauherren gibt es allerdings neue Hürden.

Time
2 Minuten

Ein Nebenjob hat in erster Linie meist nichts mit dem Arbeitgeber vom Hauptjob zu tun. Doch das heißt nicht, dass dieser gar kein Mitspracherecht hat.

Time
2 Minuten

Der Arbeitgeber stellt als Firmenwagen ein E-Auto oder ein Plug-in-Hybrid-Fahrzeug zur Verfügung. Aber wie können sich Arbeitnehmer die Ausgaben erstatten lassen, wenn sie auf eigene Kosten laden?

Time
5 Minuten

Workation klingt verlockend, bringt aber viele rechtliche und organisatorische Hürden mit sich. Was Beschäftigte vor und beim mobilen Arbeiten im EU-Ausland beachten müssen.

Time
3 Minuten

Bei Sozialbetrug geht es um kriminelle Machenschaften und viel Geld. Die Bundesregierung hat einen verstärkten Kampf dagegen bereits angekündigt. Nun sollen Taten folgen.

Time
2 Minuten

Die Beschäftigten in Deutschland müssen mehr arbeiten: So heißt es oft. Viele sind dazu bereit – und tun es bereits, ergab eine Umfrage.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026