Ihre-Vorsorge Logo

Urteil: Arbeitgeber trägt auch in der Pandemie das Betriebsrisiko

Gehört Lohnausfall in der Pandemie zum „allgemeinen Lebensrisiko“? Nein, urteilte das Landesarbeitsgericht Düsseldorf.

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Menschenmenge strömt auf ein Paragraf-Zeichen zu.

© Nicht definiert

Düsseldorf (dpa/lnw). Auch in der Corona-Pandemie trägt der Arbeitgeber das Betriebsrisiko und muss einer Angestellten den Lohn auszahlen – selbst wenn sie nicht im Dienst war. Das hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf am Dienstag entschieden.

Laut Mitteilung wurde dem Beklagten, der eine Spielhalle im Raum Wuppertal betreibt, im April 2020 wegen der Corona-Pandemie untersagt, das Angebot weiter zu öffnen. Später untersagte das Land durch die Corona-Schutzverordnung den Betrieb von Spielhallen. Für März und April erhielt das Unternehmen staatliche Ausgleichszahlungen. Die Klägerin ging zum 1. Mai 2020 in den Ruhestand und bekam deshalb kein Kurzarbeitergeld. Von ihrem Arbeitgeber aber forderte sie für 62 ausgefallene Arbeitsstunden im April die Auszahlung von 666,19 Euro. Zu Recht, wie die 8. Kammer entschieden hat. Das Gericht hat Revision zum Bundesarbeitsgericht in Erfurt zugelassen (Aktenzeichen: 8 Sa 674/20).

Gericht urteilt: Betriebsrisiko liegt beim Arbeitgeber

Der Arbeitgeber dagegen vertrat die Auffassung, dass der Lohnausfall zum allgemeinen Lebensrisiko der Klägerin zählt. Er habe aufgrund der behördlich angeordneten Betriebsschließung die Arbeitskraft nicht annehmen können. Diese Sichtweise wies das Gericht zurück. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch trage der Arbeitgeber das Betriebsrisiko, wenn Ursachen von außen die Fortführung verhindere. Damit sind laut Mitteilung beispielsweise Naturkatastrophen, Erdbeben, extreme Witterungsverhältnisse oder eben eine Pandemie gemeint.


Weitere Artikel

Time
3 Minuten

Lichtblick beim Wohnungsbau: Erneut wurden mehr Wohnungen in Deutschland bewilligt, seit Jahresanfang steht ein kräftiges Plus. Für Bauherren gibt es allerdings neue Hürden.

Time
2 Minuten

Ein Nebenjob hat in erster Linie meist nichts mit dem Arbeitgeber vom Hauptjob zu tun. Doch das heißt nicht, dass dieser gar kein Mitspracherecht hat.

Time
2 Minuten

Der Arbeitgeber stellt als Firmenwagen ein E-Auto oder ein Plug-in-Hybrid-Fahrzeug zur Verfügung. Aber wie können sich Arbeitnehmer die Ausgaben erstatten lassen, wenn sie auf eigene Kosten laden?

Time
5 Minuten

Workation klingt verlockend, bringt aber viele rechtliche und organisatorische Hürden mit sich. Was Beschäftigte vor und beim mobilen Arbeiten im EU-Ausland beachten müssen.

Time
3 Minuten

Bei Sozialbetrug geht es um kriminelle Machenschaften und viel Geld. Die Bundesregierung hat einen verstärkten Kampf dagegen bereits angekündigt. Nun sollen Taten folgen.

Time
2 Minuten

Die Beschäftigten in Deutschland müssen mehr arbeiten: So heißt es oft. Viele sind dazu bereit – und tun es bereits, ergab eine Umfrage.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026