Ihre-Vorsorge Logo

Urteil: Auch Studierende können Hartz 4 bekommen

Studierenden stehen keine Sozialleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zu – eigentlich. Es gibt aber Ausnahmen.

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Studentin sitzt in einem Hörsaal und schreibt mit. Bild: IMAGO / Jochen Eckel

© Nicht definiert

Chemnitz/Berlin (dpa/tmn). Ist ein Student zwar an einer Hochschule eingeschrieben ist, studiert aber nicht, kann er Hartz 4 in Anspruch nehmen. Auf ein entsprechendes Urteil des Landessozialgerichts Sachsen (Az. L 7 AS 833/19) verweist die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Geklagt hat ein Mann, der die von der Behörde überwiesenen Sozialleistungen zurückzahlen sollte. Der Grund: Während seines Hartz-4-Bezugs war der Mann zeitweise immatrikulierter Student. In seinen Anträgen hatte er das nicht angegeben.

Die Behörde war der Ansicht, ihm stünden die Sozialleistungen nicht zu und er hätte Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen müssen.

Entscheidend ist die Teilnahme am Studium

Der Mann argumentierte, nur formal eingeschrieben zu sein, eine Vorlesung habe er nie besucht und somit auch nicht sein Studium betrieben. Ihm sei es allein darum gegangen, das Essen in der Mensa zum Studentenpreis zu bekommen.

Das Gericht gab dem Mann recht. Zwar seien Personen, die nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz förderfähig wären, grundsätzlich von Leistungen zur Grundsicherung ausgeschlossen. Entscheidend sei aber, ob die Person auch wirklich unter die Bafög-Förderung fiele.

Voraussetzung dafür ist nicht nur die Immatrikulation, sondern auch die aktive Teilnahme am Studium. Letzteres sah das Gericht in dem Fall nicht als gegeben. Daher entfalle auch der Anspruch auf Hartz 4 nicht.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Weil weniger Kinder geboren werden, besuchen auch weniger Kinder eine Kita. Das hat auch Folgen für die Einrichtungen.

Time
3 Minuten

Kinder krank, Anspruch erschöpft: Was Eltern tun können, wenn keine Kinderkrankentage mehr übrig sind – vom Übertragen bis zur unbezahlten Freistellung.

Time
3 Minuten

Große Pflege-Streitpunkte hat die Koalition in eine Kommission vertagt. Ein zentraler SPD-Vorschlag soll dort laut Gesundheitsminister aber kein Thema sein.

Time
3 Minuten

Statistisch sind die Vermögen in Ostdeutschland nur halb so groß wie im Westen. Die Ostbeauftragte will gegensteuern.

Time
4 Minuten

Wann Beschäftigte kommen und gehen, welche Internetseiten sie aufrufen, wie produktiv sie am Rechner sind: Technisch können Arbeitgeber heutzutage eine Menge kontrollieren. Aber dürfen sie das auch?

Time
2 Minuten

Kein Alkohol mehr an Bahnhöfen und die Uhren werden wieder umgestellt: Der neue Monat bringt Änderungen in verschiedenen Bereichen vom Garten bis zur Vorsorge.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026