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Urteil: Ein Elternteil darf allein über Impfung entscheiden

Müssen sich Eltern über die Impfungen ihres Kindes einig sein? Müssen sie nicht, entschieden Richter.

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Internationaler gelber Impfpass mit Spritze. Bild: IMAGO / Martin Wagner

© Nicht definiert

Frankfurt (dpa/tmn). Können sich Eltern nicht über eine Impfung für ihr Kind einigen, kann das Gericht diese Entscheidung allein einem Elternteil übertragen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden (Aktenzeichen: 6 UF 3/21), wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

Kampf um die Entscheidungsbefugnis

In dem verhandelten Fall konnten sich die Eltern nicht darüber einigen, ob ihr 2018 geborenes Kind geimpft werden sollte. Die Mutter wollte die Standardimpfungen gemäß den Empfehlungen der Stiko (Ständige Impfkommission) vornehmen lassen. Der Vater lehnte das ab. Die Mutter wandte sich an das Gericht und beantragte, über die Standardimpfungen allein entscheiden zu können.

Gericht entscheidet im Sinne des Kindeswohls für die Impfungen

Mit Erfolg. Das Gericht übertrug ihr die Entscheidungsbefugnis. Ausschlaggebend bei einer solchen Übertragung ist, welcher Lösungsvorschlag dem Wohl des Kinds besser gerecht wird. Die Richter zeigten sich überzeugt, dass eine Entscheidung auf Basis der Stiko-Empfehlungen dem Kindeswohl am besten entspreche. Den Sorgen des Vaters um die körperliche Unversehrtheit seines Kinds trügen die Empfehlungen Rechnung.

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