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Urteil: Handy am Steuer kann zu Haftstrafe führen

Er tippt kurz auf seinem Handy rum – das kostet eine Mutter das Leben. Das OLG Hamm belegt den Mann mit einer Haftstrafe ohne Option auf Bewährung.

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Richterhammer. Bild: IMAGO / Imaginechina-Tuchong

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Hamm/Berlin (dpa/tmn). Wer eine Textnachricht am Steuer liest und gleichzeitig einen Unfall baut, muss mit Haft rechnen. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (AZ: III-4 RVs 13/22) auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.

In dem konkreten Fall fuhr der Angeklagte mit seinem Auto 15 km/h zu schnell in einer 70er-Zone, las zwei Textnachrichten und schrieb eine kurze Antwort auf diese. Anschließend legte er das Handy in der Mittelkonsole ab. Kurz darauf kollidierte er in einer lang gezogenen Rechtskurve mit drei Personen auf Fahrrädern – einer Mutter und ihren zwei Kindern. Die Mutter starb, die Kinder wurden schwer verletzt.

Eine Tote wegen „belanglosem Austausch von Textnachrichten“

Der Mann wurde wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten ohne Bewährung verurteilt. Das Gericht begründete dies mit dem vorsätzlichen Verstoß gegen das Verbot, elektronische Geräte wie Mobiltelefone aufzunehmen und zu bedienen.

Der Angeklagte habe sich für einen belanglosen Austausch von Textnachrichten über dieses Verbot und die dadurch geschützten Sicherheitsinteressen anderer Verkehrsteilnehmer ohne Bedenken hinweggesetzt. Deshalb sei trotz Geständnis und Schmerzensgeldzahlung eine Bewährung keine Option gewesen.

Das Urteil stammt vom 16.03.2022


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