Ihre-Vorsorge Logo

Urteil: Mieterhöhung nach Modernisierung nicht immer möglich

Auf die neue Fassadendämmung folgte die Mieterhöhung – zu viel für eine Berliner Mieterin. Vor Gericht bekam sie Recht.

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Bunte Häuserfassaden in der Altstadt von Görlitz. Bild: imageBROKER/Helmut Meyer zur Capellen

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Mieter müssen in der Regel Modernisierungsmaßnahmen dulden. Allerdings müssen sie nicht in jedem Fall auch die daraus resultierende Mieterhöhung bezahlen. Bedeutet die Mieterhöhung nämlich für Mieter eine Härte, kann der Vermieter sie nicht durchsetzen. Das entschied das Landgericht Berlin (Aktenzeichen: 64 S 111/20).

Müssen Grundsicherungsempfänger nach der Mieterhöhung damit rechnen, die Wohnung zu verlieren, ist eine solche Härte gegeben, wie die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ (Nr. 20/2021) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin berichtet. Die Größe der Wohnung spielt dabei nicht unbedingt eine Rolle.

Mieterin zog vor Gericht

In dem verhandelten Fall war die Fassade an einem Mietshaus gedämmt worden. Eine Mieterin klagte gegen die entsprechende Modernisierungsmieterhöhung. Die Frau bezog ergänzende Zahlungen des Jobcenters. Sie war der Meinung, die höhere Miete bedeute für sie eine unzumutbare wirtschaftliche Härte, da sie die Wohnung dann nicht mehr halten könne.

Die Vermieterin war hingegen der Ansicht, die Frau lebe über ihre Verhältnisse und müsse eben in eine kleinere Wohnung umziehen. Die Mieterin lebte allein in der 71 Quadratmeter großen Wohnung. Bis zur Klärung des Rechtsstreits übernahm das Jobcenter den Erhöhungsbetrag.

Erhöhung bedeutet für Mieterin Härte

Das Urteil: Das Gericht gab der Mieterin Recht. Hier liege ein Härtefall vor, da der Mieterin nach Zahlung der erhöhten Miete kein Einkommen mehr verbleibt, dass es ihr ermöglicht, an ihrem bisherigen Lebenszuschnitt festzuhalten. Die Übernahme eines Teils der Miete durch das Jobcenter sei lediglich vorläufig erfolgt, damit die Mieterin die Wohnung nicht verliere.

Der Härteeinwand sei auch deshalb nicht ausgeschlossen, weil die Wohnung für eine einzelne Mieterin großzügig ist. Beim entsprechenden Abwägungsprozess spiele auch die Wohndauer eine entscheidende Rolle. In diesem Fall habe die Mieterin schon als Kind in der Wohnung gelebt.


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Der Geburtenrückgang macht sich an den Schulen früher bemerkbar als noch vor einem Jahr prognostiziert. Die Schülerzahl sinkt nach Daten der Bildungsministerien bereits ab 2029.

Time
3 Minuten

Lichtblick beim Wohnungsbau: Erneut wurden mehr Wohnungen in Deutschland bewilligt, seit Jahresanfang steht ein kräftiges Plus. Für Bauherren gibt es allerdings neue Hürden.

Time
2 Minuten

Ein Nebenjob hat in erster Linie meist nichts mit dem Arbeitgeber vom Hauptjob zu tun. Doch das heißt nicht, dass dieser gar kein Mitspracherecht hat.

Time
2 Minuten

Der Arbeitgeber stellt als Firmenwagen ein E-Auto oder ein Plug-in-Hybrid-Fahrzeug zur Verfügung. Aber wie können sich Arbeitnehmer die Ausgaben erstatten lassen, wenn sie auf eigene Kosten laden?

Time
5 Minuten

Workation klingt verlockend, bringt aber viele rechtliche und organisatorische Hürden mit sich. Was Beschäftigte vor und beim mobilen Arbeiten im EU-Ausland beachten müssen.

Time
3 Minuten

Bei Sozialbetrug geht es um kriminelle Machenschaften und viel Geld. Die Bundesregierung hat einen verstärkten Kampf dagegen bereits angekündigt. Nun sollen Taten folgen.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026