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Urteil: Wenn der Ex-Partner nicht ausziehen will

Eine Frau fordert Ihren Noch-Ehemann zum Auszug aus der gemeinsamen Wohnung auf – doch der weigert sich. Das Gericht musste entscheiden.

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Paar im Streit steht voneinander abgewandt und schaut aus dem Fenster. Bild: IMAGO / allOver-MEV / imago stock&people

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Berlin (dpa/tmn). Die Zuweisung der Ehewohnung an einen der beiden Partner im Trennungsjahr setzt besondere Umstände voraus. Die müssten über Unannehmlichkeiten hinausgehen, die typisch sind für die Auflösungsphase einer Ehe. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.

Im konkreten Fall forderte die Frau ihren Noch-Ehemann zum Auszug auf. Der wollte aber an der Ehe festhalten und daher in der Wohnung bleiben. Vor Gericht forderte die Frau, ihr die Wohnung für die Zeit des ehelichen Getrenntlebens zuzuweisen. Eine solche Zuweisung ist im Trennungsjahr nicht geboten, entschied das Gericht.

Kein Anspruch auf Privatsphäre in gesamter Wohnung

Es sei nicht erkennbar, dass es für die Frau unzumutbar sei, innerhalb der Wohnung getrennt zu leben. Sie habe während der Trennungszeit keinen Anspruch auf Privatsphäre in der gesamten Wohnung oder Kenntnis der Anwesenheitszeiten ihres Mannes. Das würde dem Charakter als gemeinsam genutzte Ehewohnung widersprechen.

Für die Trennungszeit sollten vor Ablauf des Trennungsjahres keine Verhältnisse geschaffen oder gefördert werden, die den verbleibenden Chancen auf eine Versöhnung mehr als notwendig im Wege stünden.


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