Ihre-Vorsorge Logo

Vollmacht regelt digitales Erbe

Wer das Thema digitales Erbe links liegen lässt, bringt die Erben in Bedrängnis, denn auch digitale Verträge und Daten können vererbt werden.

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Junge Menschen halten einen Tablet-Computer. Bild: IMAGO / Westend61

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Social-Media- und E-Mail-Konten, Abos bei Streamingdiensten, Shop-Kundenkonten, Gesundheitsdaten von Fitness-Apps oder Fotosammlungen bei Online-Speicherdiensten: Verbraucher sammeln im Alltag immer mehr digitale Verträge und Daten. Damit das, was da im Laufe eines Lebens zusammenkommt, nach dem Tod nicht plötzlich herrenlos wird, sollte man eine Vertrauensperson benennen. Sie kann sich nach dem eigenen Ableben um die Rechte und Pflichten aus Verträgen mit Internetdiensten kümmern. Dazu rät der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Hinweis "über den Tod hinaus" zwingend notwendig

Ein Musterformular für so eine Vollmacht bietet der Verband im Netz an. Ganz wichtig: Sie muss handschriftlich verfasst, mit Datum versehen, unterschrieben und mit dem Hinweis versehen sein, dass sie "über den Tod hinaus" gilt. In der Vollmacht sollte man detailliert festlegen, was die Vertrauensperson genau mit den Konten, Daten oder Fotos im Netz nach dem Ableben tun soll. Sie können gelöscht oder in einen Gedenkzustand versetzt werden, wie es etwa bei Facebook möglich ist. Auch Anweisungen dazu, was mit Daten auf Geräten wie Computern, Notebooks, Smartphones, Tablet oder externen Festplatten geschehen soll, gehören in die Vollmacht.

Übersicht über alle Konten mit Benutzernamen und Passwörtern anlegen

Um der Vertrauensperson ihre Aufgabe zu erleichtern oder ihr die Erledigung überhaupt erst zu ermöglichen, raten die Verbraucherschützer, eine Übersicht über alle Konten mit Benutzernamen und Passwörtern anzulegen. Am besten macht man das auf einem verschlüsselten oder per Kennwort geschützten USB-Stick, der an einem sicheren Ort deponiert wird, etwa in einem Tresor oder Bankschließfach. Dabei sollte man regelmäßige Aktualisierungen des Datensatzes einplanen, damit Änderungen, Neuzugänge oder gelöschte Konten nicht auf der Strecke bleiben.

Bei einigen Diensten können Nutzer auch schon zu Lebzeiten ihre Vertrauensperson in den Einstellungen angeben – etwa als Nachlasskontakt bei Facebook oder im Kontoinaktivitäts-Manager von Google.

Weitere Informationen:

www.verbraucherzentrale.de

Muster-Vollmacht für den digitalen Nachlass

Weitere Artikel

Time
4 Minuten

"Sei einfach du selbst" - ein beliebter Karriereratschlag. Doch im Beruf kann radikale Authentizität zum Problem werden. Wie finden Beschäftigte eine Rolle, in der sie sich wohlfühlen?

Time
2 Minuten

Bei den Ausbildungsplätzen in Deutschland sieht es noch recht gut aus. Danach aber gelingt es jungen Leute oft nicht, eine Stelle zu finden. Weniger Branchen bieten Chancen.

Time
2 Minuten

Der Geburtenrückgang macht sich an den Schulen früher bemerkbar als noch vor einem Jahr prognostiziert. Die Schülerzahl sinkt nach Daten der Bildungsministerien bereits ab 2029.

Time
3 Minuten

Lichtblick beim Wohnungsbau: Erneut wurden mehr Wohnungen in Deutschland bewilligt, seit Jahresanfang steht ein kräftiges Plus. Für Bauherren gibt es allerdings neue Hürden.

Time
2 Minuten

Ein Nebenjob hat in erster Linie meist nichts mit dem Arbeitgeber vom Hauptjob zu tun. Doch das heißt nicht, dass dieser gar kein Mitspracherecht hat.

Time
2 Minuten

Der Arbeitgeber stellt als Firmenwagen ein E-Auto oder ein Plug-in-Hybrid-Fahrzeug zur Verfügung. Aber wie können sich Arbeitnehmer die Ausgaben erstatten lassen, wenn sie auf eigene Kosten laden?

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026