Ihre-Vorsorge Logo

Vor Weihnachten selbst isolieren: Was gilt für Arbeitnehmer?

Für Arbeitnehmer ist es oft schwierig, Kontakte zu reduzieren. Was tun, wenn der Chef andere Vorstellungen hat?

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Mann sitzt im Homeoffice am Schreibtisch und schaut in die Kamera.

© Nicht definiert

Köln (dpa/tmn). Wer Weihnachten mit Freunden und der erweiterten Familie samt Großeltern, Geschwistern, Neffen und Nichten verbringen möchte, sollte sich vorher möglichst mehrere Tage selbst isolieren. So lautet wenige Wochen vor dem Fest eine Corona-Empfehlung. Für Berufstätige, die nicht ohnehin zu Hause arbeiten, kann das mitunter aber schwierig werden. Welche Möglichkeiten haben Arbeitnehmer?

Im Homeoffice arbeiten

„Ein Anspruch auf Homeoffice besteht nicht“, erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. Hier ist immer eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber erforderlich. Auch durch eine Empfehlung der Bundesländer, sich vor Weihnachten möglichst in eine mehrtägige häusliche Selbstquarantäne zu begeben, würden keine entsprechenden Ansprüche gegen den Arbeitgeber begründet, erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.

Bredereck rät Arbeitnehmern unter Verweis auf diese Empfehlung das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen. Die Eindämmung des Infektionsgeschehens sei letztlich in beiderseitigem Interesse.

Urlaub nehmen

Wer noch Urlaubstage übrig hat, kann sich vor und nach Weihnachten vielleicht freinehmen, um Kontakte bei der und auf dem Weg zur Arbeit zu vermeiden. Ausnahmen gelten aber, wenn dringende betriebliche Gründe oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer mit dem persönlichen Urlaubswunsch kollidieren sollten. Wer Urlaub bekommt, holt sich am besten eine schriftliche Bestätigung ein. „Eine mündliche Zusage genügt, ist im Streitfall aber nur schwer nachweisbar. Ein abgezeichneter Urlaubsantrag ist daher besser“, erklärt Oberthür.

Unbezahlten Urlaub nehmen oder Überstunden abbauen

Unbezahlter Urlaub ist nur im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber möglich, erklärt Oberthür. Wer Überstunden angesammelt hat, muss prüfen, was zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer dazu vereinbart wurde. Es kann sein, dass entweder der Arbeitgeber oder eben der Arbeitnehmer selbst bestimmen darf, ob Überstunden in Freizeit ausgeglichen oder ausbezahlt werden. „Gibt es keine Vereinbarung, entscheidet der Arbeitgeber“, so Oberthür.

Betriebsferien

Der Arbeitgeber kann Betriebsurlaub grundsätzlich anordnen, Arbeitnehmer müssten dann ihre Urlaubstage dafür einsetzen. „Wenn kein Urlaub mehr übrig ist, muss der Arbeitgeber die Möglichkeit zur Arbeit geben oder die freien Tage bezahlen“, sagt Oberthür.

Arbeitgebern können Betriebsferien noch in diesem Jahr zudem nicht mit dem Urlaubsanspruch aus dem nächsten Urlaubsjahr verrechnen, erklärt Bredereck. Selbst wenn die Arbeitnehmer damit einverstanden wären, würde der Urlaubsanspruch für 2021 also nicht verbraucht.

Für eine Selbstisolation krankmelden?

„Wenn ich wirklich krank bin, kein Problem“, so Bredereck. Dagegen könne eine vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit ein Grund für eine Abmahnung oder sogar eine – eventuell fristlose – Kündigung sein. „Auch wenn der Arbeitgeber zunächst nicht reagiert, ein solches Verhalten rächt sich irgendwann bestimmt“, mahnt der Fachanwalt.


Weitere Artikel

Time
4 Minuten

"Sei einfach du selbst" - ein beliebter Karriereratschlag. Doch im Beruf kann radikale Authentizität zum Problem werden. Wie finden Beschäftigte eine Rolle, in der sie sich wohlfühlen?

Time
2 Minuten

Bei den Ausbildungsplätzen in Deutschland sieht es noch recht gut aus. Danach aber gelingt es jungen Leute oft nicht, eine Stelle zu finden. Weniger Branchen bieten Chancen.

Time
2 Minuten

Der Geburtenrückgang macht sich an den Schulen früher bemerkbar als noch vor einem Jahr prognostiziert. Die Schülerzahl sinkt nach Daten der Bildungsministerien bereits ab 2029.

Time
3 Minuten

Lichtblick beim Wohnungsbau: Erneut wurden mehr Wohnungen in Deutschland bewilligt, seit Jahresanfang steht ein kräftiges Plus. Für Bauherren gibt es allerdings neue Hürden.

Time
2 Minuten

Ein Nebenjob hat in erster Linie meist nichts mit dem Arbeitgeber vom Hauptjob zu tun. Doch das heißt nicht, dass dieser gar kein Mitspracherecht hat.

Time
2 Minuten

Der Arbeitgeber stellt als Firmenwagen ein E-Auto oder ein Plug-in-Hybrid-Fahrzeug zur Verfügung. Aber wie können sich Arbeitnehmer die Ausgaben erstatten lassen, wenn sie auf eigene Kosten laden?

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026