Ihre-Vorsorge Logo

Während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten – geht das?

Arbeitnehmer, die sich in Elternzeit befinden, dürfen trotzdem weiterhin arbeiten. Ein Arbeitsrechtsexperte klärt über die Bedingungen auf.

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Mädchen spielt im Kindergarten. Bild: IMAGO / Westend61 / Mareen Fischinger

© Nicht definiert

Gütersloh (dpa/tmn). Wer in Elternzeit ist, muss nicht vollständig aus dem Berufsleben aussteigen. Väter und Mütter können währenddessen in Teilzeit arbeiten. Wer das bei einem anderen Arbeitgeber als dem Vertragsarbeitgeber tun will, muss sich vorher die Zustimmung holen. Das erklärt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh.

Geregelt ist das im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). „Der Vertragsarbeitgeber muss dem Antrag der Arbeitnehmer in der Regel auch zustimmen“, sagt Schipp. Er könne den Antrag nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. „Das wird den meisten Arbeitgebern eher schwerfallen. Ein Beispiel wäre aber, wenn der Arbeitnehmer bei einem Wettbewerber arbeiten möchte.“

Arbeiten geht, aber nicht mehr als 30 Stunden pro Woche

Das BEEG legt zudem fest, dass man während der Elternzeit im Schnitt nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten darf, bezogen auf einen Monat. Diese Regel gilt auch dann, wenn man beim eigenen Arbeitgeber in Teilzeit arbeiten möchte.

Für diese Situation besagt das Gesetz, dass sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber verständigen müssen. „Sollte das nicht möglich sein, haben Arbeitnehmer in Elternzeit unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch darauf, in Teilzeit zu arbeiten“, erklärt Schipp.

Zum einen spielt die Betriebsgröße eine Rolle. Einen Anspruch gibt es ab 15 Beschäftigten. „Da zählen aber alle dazu, außer Auszubildende“, so der Fachanwalt. Außerdem müssen Arbeitnehmer bereits seit mindestens sechs Monaten beim Arbeitgeber beschäftigt sein. Die Teilzeit sollte für mindestens zwei Monate vereinbart werden – und für nicht weniger als 15 Stunden und nicht mehr als 30 Stunden pro Woche im Schnitt eines Monats.

Wann der Arbeitgeber den Antrag auf Teilzeitarbeit ablehnen kann

Der Arbeitgeber kann einen Antrag nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. „Da sind die Hürden aber sehr hoch“, so Schipp. Der Arbeitgeber ist außerdem verpflichtet, innerhalb einer festgelegten Frist schriftlich zu reagieren, sonst gilt der Antrag des Arbeitnehmers als genehmigt. „Über die jeweiligen Fristen sollten sich auch Arbeitnehmer vorab informieren“, empfiehlt der Anwalt.


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Weil weniger Kinder geboren werden, besuchen auch weniger Kinder eine Kita. Das hat auch Folgen für die Einrichtungen.

Time
3 Minuten

Kinder krank, Anspruch erschöpft: Was Eltern tun können, wenn keine Kinderkrankentage mehr übrig sind – vom Übertragen bis zur unbezahlten Freistellung.

Time
3 Minuten

Große Pflege-Streitpunkte hat die Koalition in eine Kommission vertagt. Ein zentraler SPD-Vorschlag soll dort laut Gesundheitsminister aber kein Thema sein.

Time
3 Minuten

Statistisch sind die Vermögen in Ostdeutschland nur halb so groß wie im Westen. Die Ostbeauftragte will gegensteuern.

Time
4 Minuten

Wann Beschäftigte kommen und gehen, welche Internetseiten sie aufrufen, wie produktiv sie am Rechner sind: Technisch können Arbeitgeber heutzutage eine Menge kontrollieren. Aber dürfen sie das auch?

Time
2 Minuten

Kein Alkohol mehr an Bahnhöfen und die Uhren werden wieder umgestellt: Der neue Monat bringt Änderungen in verschiedenen Bereichen vom Garten bis zur Vorsorge.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026