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Wann darf man halbe Urlaubstage nehmen?

Handwerker-, Arzt- oder Behördentermin – manchmal reicht es, wenn man bei der Arbeit einen halben Tag Urlaub nehmen kann, um seine Erledigungen zu schaffen. Doch geht das überhaupt?

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Arbeitszeiterfassung Terminal. Bild: IMAGO / Frank Sorge

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Gütersloh (dpa/tmn). Steht ein besonderes Ereignis an, lohnt es sich vielleicht, für den Tag Urlaub zu nehmen. Doch wenn das Event nur ein paar Stunden dauert, gibt es noch eine andere Lösung: einen halben Urlaubstag nehmen. Aber rechtlich gesehen gibt es so etwas gar nicht, sagt Kathrin Schulze Zumkley, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Gütersloh.

Gesetzlich steht einem ein Mindesturlaubsanspruch von vier Wochen zu – also bei einer fünf Tage Woche insgesamt 20 Tage. Wenn man so will, wären das umgerechnet 40 halbe Urlaubstage. Doch nach Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts erfüllen halbe Urlaubstage nicht den gültigen Urlaubsanspruch und können somit nicht vom gesetzlichen Urlaub genommen werden, erklärt Zumkley.

Zusatzurlaub kann auch halbiert werden

Anders sieht es bei Urlaubstagen aus, die über den Mindestanspruch hinausgehen. Denn viele Beschäftigte haben deutlich mehr als den gesetzlichen Urlaubsanspruch, weil der Arbeitgeber freiwillig mehr bietet. Da diese über der Grenze liegen, können mit ihnen auch nur halbe Tage gedeckt werden. Was dann aber interessant werden kann: Dadurch kann eine nicht glatte Anzahl an Urlaubstagen am Jahresende verbleiben. Landet man etwa bei 25,5 genommenen Urlaubstagen, wird der Urlaubsanspruch auf 26 aufgerundet. Bei Ergebnissen unter 0,5 wird aber abgerundet.

Wer aber trotzdem einen halben Tag frei braucht und nur gesetzlichen Urlaub hat, kann das meist auch anders lösen. Denn wenn man sich mit dem Arbeitgeber einigt, kann die Schicht oft einfach verschoben und zu einem anderen Zeitpunkt ausgeglichen werden.


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