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Was der Arbeitgeber bei Hitze leisten muss

Bei brütender Hitze kann die Arbeit im Büro zur Qual werden. Aber was heißt eigentlich Hitze? Wann und wie muss der Arbeitgeber reagieren?

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Gläser mit Wasser auf einem Konferenztisch im Büro. Bild: IMAGO / Westend61 / imago stock&people

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Dortmund (dpa/tmn). Ob Jalousien, früh morgendliches Lüften, Gleitzeitregelungen, Getränke oder Lockerung der Bekleidungsregelungen – die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gibt verschiedene Maßnahmen vor, aus denen ein Arbeitgeber auswählen kann, wenn es im Büro zu heiß wird. „Was er davon umsetzt, ist ihm überlassen“, so Kersten Bux von der Bundesanstalt.

„Der Arbeitgeber muss die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten gewährleisten“ so Kersten Bux. „Einen Rechtsanspruch auf Klimatisierung, Homeoffice oder Hitzefrei gibt es aber nicht.“ Ein zumutbares Raumklima sollte aber im Interesse des Chefs liegen. Denn klar ist: Wer unter Hitze leidet, der arbeitet nicht mehr produktiv.

Ab 30 Grad wird‘s kritisch

Bei über 26 Grad Außen- und Innenlufttemperatur sind die Maßnahmen ein Soll. Bei über 30 Grad Pflicht. Überschreitet die Lufttemperatur im Raum 35 Grad Celsius, so ist das Büro für die Zeit der Überschreitung erst mal nicht als Arbeitsraum geeignet.

Vor einer Hitzewelle sollte es also unbedingt einen Plan geben. Und was, wenn es den nicht gibt? „Beschäftigte sollten ihren Chef oder technisch Verantwortlichen rechtzeitig ansprechen und auf eine Strategie dringen“, so Bux. Im äußersten Notfall, aber auch wirklich nur dann, könnten sie bei Tatenlosigkeit auch Gewerbeaufsicht oder Berufsgenossenschaft einschalten.

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