Ihre-Vorsorge Logo

Was passiert, wenn der Arbeitgeber zu viel Lohn ausweist?

Wenn plötzlich mehr Geld auf der Lohnabrechnung steht, ist das erst mal Grund zur Freude. Steckt jedoch ein Fehler dahinter, lassen sich keine Ansprüche ableiten, zeigt ein Urteil.

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Mann sitzt am Schreibtisch und liest ein Dokument.

© Nicht definiert

Köln/Freiburg (dpa/tmn). Enthält die Lohnabrechnung falsche Angaben, können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht verlangen, eine irrtümlich ausgewiesene Summe ausgezahlt zu bekommen. Über ein entsprechendes Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln (Aktenzeichen: 7 SLa 378/24) berichtet das Fachportal „Haufe.de“

Im Kern der Entscheidung ging es um die Frage: Was passiert, wenn der Arbeitgeber falsch abrechnet? Geklagt hatte ein Arbeitnehmer, der die Ansicht vertrat, er habe Anspruch auf den Lohn gemäß seiner Abrechnung. Die wies wegen einer fehlerhaften Neuberechnung des Gehalts im August 2023 eine Gutschrift zugunsten des Arbeitnehmers in Höhe von fast 7000 Euro aus. 

Der seit längerem arbeitsunfähig erkrankte Arbeitnehmer forderte laut „Haufe.de“ die Auszahlung des Betrags und machte zudem Schadenersatz geltend. Seine Krankenkasse forderte eine Nachzahlung, da sie vermutete, zu viel Krankengeld geleistet zu haben.

Lohnabrechnung ist keine Anspruchsgrundlage 

Vor dem LAG Köln hatte der Arbeitnehmer keinen Erfolg. Zum einen stellt eine Lohnabrechnung dem Gericht zufolge keine Anspruchsgrundlage dar. Zum anderen sei die besagte Lohnabrechnung, die auf mehreren Rückrechnungen basierte, offensichtlich falsch, so das Urteil.

Eine Lohnabrechnung stelle regelmäßig keine rechtsgestaltende Willenserklärung dar, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Sie dient primär Informationszwecken. Sie hat laut Urteil auch nicht den Zweck, streitig gewordene Ansprüche endgültig festzulegen. Bei einem Irrtum könne keine Seite die andere am Inhalt der Mitteilung festhalten. Laut Urteil hat der Kläger demnach weder Anspruch auf Zahlung der geforderten Summe, noch auf Schadenersatz.


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Nicht jede Firma hat einen Fuhrpark – und auf dem Land sind auch Mietwagen rar. Kann der Arbeitgeber da auf den Privatwagen des Arbeitnehmers verweisen?

Time
2 Minuten

Nicht nur Rückzahlung, sondern möglicherweise auch ein Bußgeld: Justizministerin Hubig will Vermieter härter treffen, wenn sie sich nicht an die Regeln der Mietpreisbremse halten.

Time
5 Minuten

Der Studienplatz ist da, das WG-Zimmer muss erst noch gefunden werden: In vielen Uni-Städten ist das eine echte Herausforderung. Wie man sie angehen kann – und was bei Zeitdruck hilft.

Time
2 Minuten

Nicht jeder liebt Veränderung. Manchmal hat der Chef Ideen, die Arbeitnehmer nicht begrüßen. Ein Wechsel vom Innen- in den Außendienst zum Beispiel. Darf er das erzwingen?

Time
2 Minuten

Ein Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber kann teuer werden. Wann eine Rechtsschutzversicherung im Job sinnvoll ist und worauf Arbeitnehmer achten sollten.

Time
1 Minuten

Trotz eines Rückgangs bei Insolvenzen im August steigt die Zahl betroffener Arbeitsplätze deutlich. Warum das IWH weiter mit mehr Pleiten rechnet.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026