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Weniger Ermittlungen wegen Hartz-IV-Missbrauchs

Jobcenter sind etwas seltener mit Hartz-IV Leistungsmissbrauch konfrontiert. Dahinter steckt nicht immer Vorsatz oder eine betrügerische Absicht.

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Schilder Jobcenter und Arbeitsagentur. Bild: IMAGO / Fotostand / K. Schmitt

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Nürnberg (dpa). Mal wird ein Nebenjob verschwiegen, mal bleiben Renteneinkünfte versehentlich ungenannt – immer wieder sind deutsche Jobcenter mit sogenanntem Leistungsmissbrauch von Hartz-IV-Beziehern konfrontiert. Zuletzt haben solche Fälle nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) aber leicht abgenommen.

Zahl der Ermittlungen im Jahr 2018 leicht gesunken

Insgesamt leiteten die 302 Jobcenter im Jahr 2018 in 144.000 Fällen Ermittlungen wegen des Verdachts auf Leistungsmissbrauch ein. Das seien 3,1 Prozent weniger als im Jahr 2017, berichtete eine Bundesagentur-Sprecherin am Mittwoch auf Anfrage. Zuerst hatte das Portal „Focus Online“ über die Entwicklung berichtet.

Nicht immer liegt eine betrügerische Absicht vor

In längst nicht allen Fällen liegt nach BA-Angaben allerdings ein Vorsatz oder gar eine betrügerische Absicht vor. Manchmal überschnitten sich beispielsweise die Lohneinkünfte eines neuen Jobs mit den auslaufenden Arbeitslosengeld-II-Zahlungen. Dann komme es ohne absichtliches Fehlverhalten des Betroffenen zu Überzahlungen.

Schwarzarbeit ist ein viel drängenderes Thema

Ein größeres Thema bleibt mutmaßliche Schwarzarbeit, bei der Arbeitgeber die Bundesagentur um Sozialbeiträge bringen, um Geld zu sparen. In solchen Fällen schalteten die Jobcenter im vergangenen Jahr in fast 42.000 Fällen (2017: 39.400) die Zollverwaltung ein.

Mutmaßliche Betrügereien und andere Straftaten wiederum werden an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet – 2018 sei dies in 8.800 Fällen notwendig gewesen (2017: 10.300).

Nicht angegebene Zusatzeinnahmen

Im Rahmen eines automatischen Datenabgleichs wurden nach BA-Angaben im Jahr 2018 rund 87.700 Fälle festgestellt, in denen Hart-IV-Empfänger Jobcenter-Leistungen zu Unrecht bezogen.

In gut 94 Prozent dieser Fälle stammte die verschwiegene Zusatzeinnahme aus geringfügigem oder versicherungspflichtigem Einkommen. Insgesamt hätten Hartz-IV-Bezieher auf diese Weise im Vorjahr 56,9 Millionen Euro zu Unrecht an Leistungen bezogen.


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