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Wohnfläche im Mietvertrag

Wer Zweifel hat, ob die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche auch stimmt, sollte nachmessen.

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Berlin (dpa/tmn). Ist die Wohnung mehr als 10 Prozent kleiner als vereinbart, kann in bestimmten Fällen die Miete gekürzt werden, berichtet die Zeitschrift „Finanztest“ (Ausgabe 3/2020) der Stiftung Warentest. Zudem kommt eine Erstattung für die in den vergangenen drei Jahren zu viel gezahlte Miete in Betracht.

Wichtig: Bestimmte Klauseln im Mietvertrag können diese Möglichkeiten einschränken. Allerdings können Mieter dann trotzdem bei den Betriebskosten sparen. Bei der Umlage entsprechender Kosten muss der Vermieter immer die tatsächliche Wohnfläche zugrunde legen. Im Zweifel sollten Mieter hierfür ein Gutachten über die tatsächliche Größe ihrer Wohnung anfertigen lassen.


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