Trifft eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung mit Arbeitslosengeld zusammen, so gelten die Hinweise unter dem Stichwort "Erwerbsminderungsrenten und Arbeitslosengeld". In den Fällen des Zusammentreffens mit einer Altersrente oder einer Rente wegen voller Erwerbsminderung hat der Versicherte keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wurde die Rente nachträglich bewilligt, erhebt das Arbeitsamt Erstattungsanspruch auf die Rentennachzahlung.
Erwerbsminderungsrenten und Arbeitslosengeld
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