Beitragsgeminderte Zeiten sind Kalendermonate, die sowohl mit Beitragszeiten als auch mit beitragsfreien Zeiten belegt sind. Ein beitragsgeminderter Monat zählt als voller Monat Beitragszeit bei der Versicherungszeit zum Beispiel für die Altersrente mit.
Beitragsgeminderte Zeiten sind auch Zeiten einer beruflichen Ausbildung.
Für die Rentenberechnung erhalten diese Zeiten in einer Vergleichsberechnung den jeweils günstigeren Wert aus der Beitragszeit und der im selben Monat liegenden beitragslosen Zeit.
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