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Berufsunfähigkeit - Lexikon

Bücher in einem Regal mit blauem USB-Stick Bild: IMAGO / agefotostock
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Berufsunfähigkeit

Als berufsunfähig gilt, wer aus gesundheitlichen Gründen seinen erlernten oder gleichwertigen Beruf nicht mehr ausüben kann.

Bis Ende 2000 stand berufsunfähigen Versicherten eine gesetzliche Berufsunfähigskeitsrente zu. Insbesondere Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und langjähriger Tätigkeit in einem Beruf standen unter diesem Schutz.

Seit der Rentenreform 2001 ist dieser Berufsschutz für alle Arbeitnehmer, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden, abgeschafft. Für sie gelten jetzt die gleichen Voraussetzungen für den Bezug einer Erwerbsminderungsrente wie für alle anderen Arbeitnehmer. Das heißt, wer noch zeitweise arbeiten kann, muss dies jetzt auch in einem weniger qualifizierten Beruf tun.

Private Berufsunfähigkeitsversicherungen definieren den Begriff teilweise anders. Der Abschluss eines solchen zusätzlichen Versicherungsschutzes kann vor allem für jüngere Versicherte sinnvoll sein.

Mehr zum Thema:

Erwerbsminderungsrenten
Berufsunfähigkeitsversicherung (privat)

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