Das Betriebsrentenstärkungsgesetz vom 07.07.2017 (Bundesgesetzblatt Teil / 2017, s. 3214) hat zum Teil schon mit Wirkung ab 2018 zahlreiche Änderungen im Betriebsrentenrecht gebracht, die mehr Arbeitnehmern als bisher - insbesondere bei kleineren Betrieben - den Einstieg in eine betriebliche Altersversorgung erleichtern sollen.
Diese Neuerungen finden Sie unter dem Eintrag Betriebliche Altersversorgung
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