Die Bezugsgröße ist ein zentraler Wert der gesamten Sozialversicherung. Aus ihr werden andere Werte abgeleitet (zum Beispiel in der Rentenversicherung der Regelbeitrag für die Selbstständigen), die in den einzelnen Sozialversicherungszweigen bedeutsam sind.
Die Bezugsgröße beträgt 2026 bundeseinheitlich 3.955 Euro pro Monat.
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