Das Bürgergeld ist eine Grundsicherung für erwerbsfähige und bedürftige Menschen. Es ist 2023 an die Stelle des früheren Arbeitslosengeldes II (Hartz IV) getreten. Seit 1. Juli 2026 wird es durch eine “Grundsicherung für Arbeitssuchende” ersetzt. Verbunden ist dies mit einer höheren Mitwirkungspflicht für Leistungsbezieher, geringeren Vermögensfreibeträgen und wachsenden Sanktionsmöglichkeiten der Ämter.
Die bisherigen Regelsätze bleiben davon unberührt. Ein alleinstehender Erwachsener erhält 563 Euro im Monat.
Neben diesem Regelbedarf gibt es weitere finanzielle Hilfen für Angehörige, Zuschüsse für Wohnung und Heizung, bei Ausbildung und vieles mehr. Zuständig für das Bürgergeld ist die Bundesagentur für Arbeit mit ihren Job-Centern. Unter www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld gibt es detaillierte Informationen.
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