Die neue Grundsicherung für Arbeitssuchende ersetzt seit 1. Juli 2026 das bisherige Bürgergeld. Die Idee des Gesetzgebers: Der Grundsatz des Forderns und Förderns soll gestärkt werden. Hilfebedürftige sollen wie bisher unterstützt werden. Wer arbeiten kann. soll aber stärker in die Pflicht genommen werden, selbst zu seinem Lebensunterhalt beizutragen.
Dazu zählen unter anderem auch Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen. Wer sich verweigert oder Maßnahmen abbricht, muss mit Abstrichen beim “Grundsicherungsgeld” rechnen. Der Regelbedarf kann dann um bis zu 30 Prozent für drei Monate gekürzt werden.
Auch bei anderen Pflichtverletzungen drohen Kürzungen. Wer zweimal einen Termin im Jobcenter verpasst, bekommt einen Monat 30 Prozent weniger. Nach dem dritten Mal kann die Leistung ganz gestrichen werden. Ähnliches gilt auch bei Arbeitsverweigerung.
Auch bei der Anrechnung eigenen Vermögens gibt es Verschärfungen. Die bisher geltende einjährige Karanzzeit ist abgeschafft. Das Schonvermögen ist an das Lebensalter gekoppelt.
Die bisher beim Bürgergeld geltenen Regelsätze bleiben unverändert. Ein alleinstehender Erwachsener erhält 563 Euro im Monat.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.