Sind Auftraggeber und Auftragnehmer nicht sicher, ob es sich um eine Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit handelt, kann von jedem Beteiligten eine rechtsverbindliche Statusfeststellung bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund (10704 Berlin) beantragt werden. Diese prüft dann, ob ein Versicherter einer Scheinselbstständigkeit nachgeht oder als Beschäftigter anzusehen ist. Er ist dann rechtlich auf der sicheren Seite und braucht keine späteren Beitragsnachforderungen zu befürchten.
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