Ausgeschüttete Dividenden müssen als Kapitaleinkünfte versteuert werden. Bis Dezember 2008 galt das Halbeinkünfteverfahren. Aktiendividenden waren nur zur Hälfte steuerpflichtig.
Seit 2009 gilt die Abgeltungssteuer: Sie stellt Kapitaleinnahmen steuerlich gleich. Dividenden sind seitdem voll steuerpflichtig.
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