Ihre-Vorsorge Logo

Dividendenbesteuerung - Lexikon

Bücher in einem Regal mit blauem USB-Stick Bild: IMAGO / agefotostock
Zurück zur Liste

Dividendenbesteuerung

Ausgeschüttete Dividenden müssen als Kapitaleinkünfte versteuert werden. Bis Dezember 2008 galt das Halbeinkünfteverfahren. Aktiendividenden waren nur zur Hälfte steuerpflichtig.

Seit 2009 gilt die Abgeltungssteuer: Sie stellt Kapitaleinnahmen steuerlich gleich. Dividenden sind seitdem voll steuerpflichtig.

Mehr zum Thema:

Halbeinkünfteverfahren

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026