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Durchschnittsentgelt - Lexikon

Bücher in einem Regal mit blauem USB-Stick Bild: IMAGO / agefotostock
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Durchschnittsentgelt

Das für die Rentenberechnung erforderliche jährliche Durchschnittsentgelt wird aus den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Bruttolöhnen und -gehältern je Beschäftigten (ohne Zusatzjobs) nach der Systematik der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung vom Gesetzgeber jährlich festgesetzt und mit der Rechengrößenverordnung bekannt gegeben. 

Bei der Rentenberechnung werden für die einzelnen Kalenderjahre des Versicherungsverlaufs eines Versicherten Entgeltpunkte ermittelt. Dazu wird sein individuell erzielter Bruttoarbeitsverdienst durch das jeweilige "Durchschnittsentgelt" geteilt. Die in der früheren DDR erzielten Arbeitsverdienste werden für diese Berechnung durch Umrechnung auf Westniveau hochgerechnet.

Das (vorläufige) Durchschnittsentgelt 2026 beträgt 51.944 Euro.

Da für das laufende und vorangegangene Kalenderjahr noch keine statistischen Daten für die Bestimmung des Durchschnittsentgelts vorliegen, wird hierfür ein vorläufiger Wert durch Rechtsverordnung festgelegt. Für das Kalenderjahr des Rentenbeginns und für das davor liegende Kalenderjahr werden daher die Entgeltpunkte nach dem jeweils für diese Jahre bestimmten vorläufigen Durchschnittsentgelt ermittelt und zwar auch dann, wenn zum Zeitpunkt der Rentenfeststellung bereits die endgültigen Werte bekannt sind. Grund: Eine Rentenberechnung soll zeitnah nach dem Antrag vorgenommen werden können. Daher kann man nicht zwei Jahre warten, bis die endgültigen Werte der Durchschnittsverdienste vorliegen.

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