Der Kauf einer selbstgenutzten, in Deutschland liegenden Immobilie (Wohnung oder Haus) kann mit Hilfe der staatlich geförderten Altersvorsorge erfolgen. Dazu kann ein bereits angespartes Vermögen aus einem Riester-Rentenvertrag entnommen werden.
Die entsprechenden Paragrafen wurden als "Entnahmemodell" bezeichnet, das inzwischen reformiert und unter der Bezeichnung "Wohn-Riester" seit 2008 Einzug auf dem Markt der Altersvorsorgeprodukte hält.
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