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Erhaltungsaufwand - Lexikon

Bücher in einem Regal mit blauem USB-Stick Bild: IMAGO / agefotostock
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Erhaltungsaufwand

Beim Erhaltungsaufwand handelt es sich vor allem um laufende Kosten für die Instandsetzung und -haltung eines Wirtschaftsguts. Keine Rolle spielt dabei, ob die getroffene Maßnahme aus technischen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen erfolgt. Sie kann auch aus Gründen des Umweltschutzes erfolgen. Die Kosten für den Erhaltungsaufwand sind steuerlich sofort in voller Höhe den Einnahmen gegenzurechnen.

Erreicht der Erhaltungsaufwand, etwa bei der Generalüberholung eines Gebäudes nicht nur einen sehr hohen Umfang, sondern führt er auch dazu, das das Wesen des Wirtschaftsguts deutlich verbessert wird, so kann es sich dabei um nachträgliche Herstellungskosten des Gebäudes handeln. Diese müssen über die Nutzungsdauer des gesamten Objekts verteilt abgeschrieben werden.

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