Ihre-Vorsorge Logo

Geschiedenenwitwenrente - Lexikon

Bücher in einem Regal mit blauem USB-Stick Bild: IMAGO / agefotostock
Zurück zur Liste

Geschiedenenwitwenrente

Die frühere Ehefrau eines Versicherten, deren Ehe mit ihm aufgrund des bis zum 30. Juni 1977 geltenden Rechts geschieden, für nichtig erklärt oder aufgehoben worden ist, erhält nach dem Tod des Versicherten eine Hinterbliebenenrente, wenn der Verstorbene die allgemeine Wartezeit (= 60 Kalendermonate mit Beitrags- und Ersatzzeiten) erfüllt hat und er ihr gegenüber unterhaltspflichtig war oder auch ohne solche Verpflichtung Unterhalt von wirtschaftlicher Bedeutung tatsächlich geleistet hat (das Gleiche gilt für geschiedene Ehemänner).

Besonderheit für die neuen Länder: Bestimmt sich der Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten nach DDR-Recht, besteht auch bei einer Ehescheidung vor dem 1. Juli 1977 kein Anspruch auf Geschiedenenwitwenrente. Anstelle der Hinterbliebenenrente wird bei Erfüllung der Voraussetzungen Erziehungsrente aus der Versicherung des geschiedenen Ehegatten gezahlt.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026