Ihre-Vorsorge Logo

Lehrlingszeiten - Lexikon

Bücher in einem Regal mit blauem USB-Stick Bild: IMAGO / agefotostock
Zurück zur Liste

Lehrlingszeiten

Lehrlingszeiten (heute: Ausbildungszeiten) sind seit dem 1. März 1957 immer Pflichtbeitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Bei Verdiensten bis 325 Euro brutto monatlich zahlt der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe allein. Das sollte allerdings nicht mehr vorkommen, da Ausbildungsvergütungen aufgrund einer gesetzlichen Regelung 2026 mindestens 724 Euro monatlich betragen müssen.

Als Ausbildungszeiten erhalten sie für die Rentenberechnung gegebenenfalls einen höheren Wert als ihrem tatsächlichen Verdienst entspricht.

Mehr: Zeiten einer beruflichen Ausbildung

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026