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Mieteinnahmen - Lexikon

Bücher in einem Regal mit blauem USB-Stick Bild: IMAGO / agefotostock
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Mieteinnahmen

Eigentümer vermieteter Immobilien müssen im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung alle Mieteinnahmen bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung angeben.

Dazu gehören neben dem eigentlichen Miet- oder Pachtzins auch die von Mietern gezahlten Nebenkosten sowie mögliche Garagen- oder Stellplatzmieten. Mieteinnahmen sind grundsätzlich im Jahr des Zuflusses zu erklären. Bei der Ermittlung der Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung können Werbungskosten, die im Zusammenhang mit dem vermieteten Objekt stehen, wie Verwaltungskosten, Grundsteuern, städtische Gebühren, Instandhaltungskosten, aber auch Abschreibungen wegen Wertminderung gegengerechnet werden. Nicht abzugsfähig sind Instandhaltungsrücklagen.

Ergibt sich bei der Gegenrechnung der Einnahmen und Ausgaben ein negativer Endbetrag, können Verluste aus Vermietung und Verpachtung auch mit anderen Einkünften verrechnet werden. Mieteinnahmen erhöhen steuerpflichtige Einnahmen. Dadurch kann auch für Rentner unter Umständen eine höhere Steuerschuld entstehen, wenn sie neben ihrer Rente noch solche weiteren Einnahmen erzielen..

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