Selbstständig Erwerbstätige, die der Versicherungspflicht unterliegen (beispielsweise in die Handwerksrolle eingetragene Handwerksmeister) haben grundsätzlich monatlich Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen, die nach einem Arbeitseinkommen in Höhe der sogenannten Bezugsgröße bemessen sind. 2026 beträgt diese im gesamten Bundesgebiet monatlich 3.955 Euro.
Der Regelbeitrag bei der Ausübung einer versicherungspflichtigen selbstständigen Tätigkeit liegt 2026 demgemäß bei 735,63 Euro monatlich.
Vom Regelbeitrag abweichende Beträge: Weist der Selbständige ein niedrigeres oder höheres Arbeitseinkommen als der Bezugsgröße entsprechend nach, kann er Beiträge auf der Basis dieses Einkommens zahlen - mindestens jedoch auf der Basis eines Arbeitseinkommens von monatlich 603 Euro.
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