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Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung - Lexikon

Bücher in einem Regal mit blauem USB-Stick Bild: IMAGO / agefotostock
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Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

Zu einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung kann in gewissem Umfang hinzuverdient werden. Dabei ist bereits berücksichtigt, dass im Rahmen des verbliebenen Leistungsvermögens noch Berufstätigkeiten ausgeübt werden, beispielsweise in einer Teilzeitbeschäftigung. Mit der Aufhebung der Hinzuverdienstgrenzen zu vorzeitige Altersrenten zum 01.01.2023 (siehe hierzu unter Altersteilrenten) sind auch die Hinzuverdienstgrenzen für die Renten wegen Erwerbsminderung geändert worden.

Die jährliche Hinzuverdienstgrenze wird individuell berechnet und bezieht sich auf ein Kalenderjahr, also auf den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres. Sie orientiert sich – vereinfacht gesagt – am höchsten beitragspflichtigen Jahreseinkommen der letzten 15 Jahre. Beim Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gilt 2026 eine jährliche Mindesthinzuverdienstgrenze von 41.500 Euro. 

Der jährlicher Hinzuverdienst wird mit dieser Hinzuverdienstgrenze verglichen. Liegt er über der Grenze, wird der darüber liegende Betrag durch zwölf geteilt. Davon werden 40 Prozent auf die Rente angerechnet. 

Als Bezieher einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung dürfen Sie nur im Rahmen Ihres Restleistungsvermögens hinzuverdienen, sonst gefährden Sie eventuell Ihren Rentenanspruch. Lassen Sie sich daher zu Ihrer individuellen Hinzuverdienstgrenze am besten von Ihrer Rentenversicherung beraten (s. hierzu unter Deutsche Rentenversicherung).

Siehe unter Erwerbsminderungsrente

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