Seit dem 1. Januar 2023 orientiert sich die Hinzuverdienstgrenze bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung an der monatlichen Bezugsgröße – einem Wert, der aus dem Durchschnittsentgelt aller gesetzlich Rentenversicherten abgeleitet wird. Da sich die Bezugsgröße jedes Jahr zum 1. Januar ändert, ändert sich auch die Hinzuverdienstgrenze entsprechend. Sie ist also ein dynamischer Wert und wird an die allgemeine Lohnentwicklung jährlich angepasst.
Nach der neuen Formel für die Berechnung der Hinzuverdienstgrenze für die Renten wegen voller Erwerbsminderung beträgt sie nunmehr drei Achtel des 14-fachen der monatlichen Bezugsgröße, im Jahr 2026 sind das 20.700 Euro.
Siehe unter Erwerbsminderungsrente
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.