Der Rentenbescheid ist ein Verwaltungsakt, mit dem für den Rentenberechtigten der Rentenanspruch dem Grunde und der Höhe nach verbindlich festgestellt wird. Ist der Rentner/ die Rentnerin mit den im Bescheid getroffenen Feststellungen nicht einverstanden, kann er/sie dagegen zunächst Widerspruch bei seinem Rentenversicherungsträger einlegen, bevor ggf. eine Klage beim Sozialgericht eingelegt werden kann.
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