Hat ein Versicherter bereits einmal Rente aus eigener Versicherung bezogen, wird diese Zeit, soweit in ihr eine Zurechnungszeit enthalten war, bei einer späteren Rente als Anrechnungszeit angerechnet. Anrechnungszeit ist auch die vor Beginn der Rente liegende Zurechnungszeit. Das kann bei Zeitrenten wegen Erwerbsminderung der Fall sein, weil dann die Rente erst mit dem siebten Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung beginnt.
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