Der Betrag, der dem Inhaber einer kapitalbildenden Lebensversicherung bei der vorzeitigen Kündigung des Vertrags vor Eintritt des Versicherungsfalls zusteht. Die Versicherungsgeselschaft berechnet den Rückkaufswert aus dem vorhandenen Kapital abzüglich eines Abschlags für Abschlusskosten, für Risikoprämien und Stornokosten.
Läuft eine Lebensversicherung erst kurze Zeit, kann der Rückkaufswert auch unter den bis dahin eingezahlten Beiträgen liegen. Den aktuellen Rückkaufswert kann man bei seiner Versicherungsgesellschaft erfragen.
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