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Statusfeststellung - Lexikon

Bücher in einem Regal mit blauem USB-Stick Bild: IMAGO / agefotostock
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Statusfeststellung

Bei Zweifeln, ob eine selbstständige Tätigkeit oder ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt, können Auftraggeber und Auftragnehmer eine rechtsverbindliche Statusfeststellung bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund (10704 Berlin) beantragen. Diese prüft dann für alle Zweige der Sozialversicherung, ob ein Versicherter einer Scheinselbstständigkeit nachgeht oder als Beschäftigter anzusehen ist. Er ist dann rechtlich auf der sicheren Seite und braucht keine späteren Beitragsnachforderungen zu befürchten.

Insbesondere folgende Personen sollten eine solche Statusfeststellung schon im eigenen Interesse beantragen:

  • Gesellschafter-Geschäftsführer, deren Arbeitsverhältnis bereits vor 2005 begonnen hat
  • Gesellschafter (Fremd-)Geschäftsführer
  • Vorstände von Aktiengesellschaften
  • Mitarbeitende Abkömmlinge, Familienangehörige, Ehe- oder Lebenspartner eines Arbeitgebers, deren Arbeitsverhältnis vor 2003 begonnen hat

Voraussetzung ist, dass ihr Status nicht bereits geprüft oder eine Prüfung beantragt wurde.

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