Lohnsteuerzahler können die Eintragung von Steuerfreibeträgen für die laufenden Entgeltzahlungen bei ihrem Finanzamt beantragen. Dazu können sie sich für die voraussichtlich entstehenden Ausgaben vom Finanzamt einen Lohnsteuer-Freibetrag als ELStAM (elektronische Lohnsteuer-Abzugs-Merkmale) in der Zentraldatei der Finanzverwaltung eintragen lassen.
Der Arbeitgeber zieht diesen Freibetrag fiktiv vom monatlichen Arbeitsentgelt ab und berechnet dann die monatliche Lohnsteuer sowie ggf. den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer.
Der Freibetrag kann jetzt für zwei Jahre auf einmal beantragt werden. Wenn sich die persönlichen Verhältnisse nicht ändern, gilt der Freibetrag so zum Beispiel für 2024 und das Folgejahr 2025.
Der Steuerabzug wird vom Arbeitgeber dann unter Berücksichtigung der eingetragenen Ermäßigungen vorgenommen. Steuerbürger haben so jeden Monat ein höheres Nettoeinkommen zur Verfügung und müssen nicht bis zur Erstattung im folgenden Jahr warten.
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