Das zu versteuernde Einkommen entspricht nicht dem Bruttoeinkommen. Es wird ermittelt, indem vom Bruttoeinkommen mögliche Freibeträge und Aufwendungen abgezogen werden.
Die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens erfolgt in folgenden Berechnungsschritten:
Summe der Einkünfte aus den sieben Einkunftsarten des Steuerrechts
- Altersentlastungsbetrag bzw. Versorgungsfreibetrag bei Versorgungsbezügen
- Abzug für Land- und Forstwirte
= Gesamtbetrag der Einkünfte
- Sonderausgaben
- außergewöhnliche Belastungen
- Steuerbegünstigung der zu Wohnzwecken genutzten Wohnungen
- Verlustabzug
= Einkommen
- Kinderfreibetrag
- Haushaltsfreibetrag
- Härteausgleich
= zu versteuerndes Einkommen
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