Übergangsgeld erhalten Teilnehmer an medizinischen oder berufsfördernden Rehabilitationsmaßnahmen der Rentenversicherung. Aber auch die Bundesagentur für Arbeit zahlt Übergangsgeld für Teilnehmer an Maßnahmen der Berufsausbildung, der Berufsvorbereitung einschließlich einer wegen einer Behinderung erforderlichen Grundausbildung, der individuellen betrieblichen Qualifizierung oder an einer Maßnahme der beruflichen Weiterbildung.
Voraussetzung: Die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber ist bereits abgelaufen. Das Übergangsgeld errechnet sich aus dem letzten Brutto- und Nettoarbeitslohn, mindestens jedoch aus dem tariflichen Arbeitsentgelt.
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