Einen Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung bieten die Unterstützungskassen. Sie sind der älteste Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge.
Eine Unterstützungskasse ist eine überbetriebliche Versorgungseinrichtung, die die Verwaltung und Abwicklung der betrieblichen Altersvorsorge für den Arbeitgeber übernimmt.
Unterstützungskassen sind rechtsfähige, eigenständige Versorgungseinrichtungen, die nicht der Versicherungsaufsicht unterliegen. Sie werden von einem oder mehreren Arbeitgebern finanziert. Aufgrund gesetzlicher Regelungen ist ein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf Leistungen gegen die Unterstützungskasse ausgeschlossen. Er hat aber einen Rechtsanspruch auf Versorgungsleistungen gegenüber dem Trägerunternehmen. Die Kasse ist lediglich ein "verlängerter Arm" des Arbeitgebers. Dieser muss einspringen, wenn die Kassenmittel nicht ausreichen sollten, um die Leistungen zu erbringen.
In Unterstützungskassen können ausschließlich Arbeitgeber einzahlen, die Last kann aber durch Entgeltumwandlung vom Arbeitnehmer mit getragen werden. Unterstützungskassen sind nicht reglementiert in ihrer Kapitalanlage. Sie können auch Darlehen an das Trägerunternehmen geben. Über Unterstützungskassen finanzierte Versorgungszusagen führen zu einer Mitgliedschaft des Arbeitgebers beim Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit.
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