Die Vergleichsbewertung ist ein Bestandteil der Gesamtleistungsbewertung in der Rentenberechnung - also der Bewertung von beitragsgeminderten Monaten. Diese erhalten durch die Vergleichsbewertung mindestens den Wert, den sie erhalten würden, wenn der Monat nicht Beitragszeit, sondern Anrechnungszeit wäre.
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