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Vorstand - Rentenversicherung - Lexikon

Bücher in einem Regal mit blauem USB-Stick Bild: IMAGO / agefotostock
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Vorstand - Rentenversicherung

Der Vorstand eines Rentenversicherungsträgers setzt sich wie die Vertreterversammlung je zur Hälfte aus ehrenamtlichen Vertreterinnnen und Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber zusammen, die von der Vertreterversammlung gewählt werden.

Aufgaben des Vorstandes

  • Ausführung der Beschlüsse der Vertreterversammlung
  • Verwaltung und Vertretung des Rentenversicherungsträgers
  • Finanz- und Personalfragen
  • Entscheidungen im Bereich Rehabilitation
  • Aufstellung des Haushaltsplans zur Vorlage bei der Vertreterversammlung

Ihm obliegen alle wichtigen, über die Erledigung der laufenden Geschäfte hinausgehenden Angelegenheiten und der Erlass von Richtlinien für die Verwaltung. Er vertritt den Rentenversicherungsträger gerichtlich und außergerichtlich.

Mehr zum Thema:

Rentenversicherungsträger 
Vertreterversammlung 
Selbstverwaltung

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