Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) ist eine Abteilung der Deutschen Rentenversicherung Bund. Seit dem 1. Januar 2002 ist sie für die Gewährung der Riester-Zulage zuständig. Die Riester-Rente ist ein Teil der staatlich geförderten, privaten Altersvorsorge. Die gesetzliche Grundlage dafür und die damit verbundenen Aufgaben der ZfA sind im Einkommensteuergesetz (Abschnitt XI § 81 EStG in Verbindung mit § 10a EStG) verankert. Die Aufsichtsbehörde der ZfA ist das Bundeszentralamt für Steuern
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