Beitragszeiten sind Zeiten, für die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden oder als gezahlt gelten.
Zu den Beitragszeiten zählen sowohl
Beitragszeiten sind nicht nur Zeiten mit Beiträgen zur bundesdeutschen Rentenversicherung, sondern zum Beispiel auch mit solchen zur früheren reichsdeutschen Rentenversicherung bis Kriegsende und zur Sozialversicherung der früheren DDR.
Zu den Pflichtbeitragszeiten gehören außerdem:
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