Begriff aus dem Steuerrecht.
Zur Vereinfachung der Besteuerung sind für bestimmte Werbungskosten und Sonderausgaben pauschale Beträge zum Steuerabzug zugelassen. Selbst wenn die tatsächlich aufgewendeten Ausgaben die pauschale Höhe nicht erreichen, kann dennoch der komplette Pauschbetrag bei der Steuer gegengerechnet werden. Höhere Aufwendungen als die pauschal zum Steuerabzug zugelassenen Pauschalen zum Werbungskosten- oder Sonderausgabenabzug müssen allerdings durch entsprechende Belege nachgewiesen werden.
Werbungskosten
Sonderausgaben
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