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Pensionskasse - Lexikon

Bücher in einem Regal mit blauem USB-Stick Bild: IMAGO / agefotostock
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Pensionskasse

Ein eigenständiger Versorgungsträger, der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überwacht wird.

  • Für den Arbeitgeber gelten die Beiträge als absetzbare Betriebsausgaben.
  • Der Arbeitnehmer spart durch die Entgeltumwandlung Einkommensteuer und Sozialabgaben bis zur Höhe von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) der gesetzlichen Rentenversicherung. 2026 sind das bis zu 4.056 Euro jährlich beziehungsweise 338 Euro monatlich. Darüber hinaus können noch einmal Beträge in gleicher Höhe steuerfrei, aber nicht sozialversicherungsfrei umgewandelt werden. Diese Grenzen gelten einheitlich im ganzen Bundesgebiet.
  • Im Alter muss der Arbeitnehmer die Leistungen seiner Pensionskasse voll versteuern.

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