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Betriebsrentenreform: Fachleute fordern weitere Schritte

Bei einer Anhörung im Bundestags-Sozialausschuss signalisierten Experten zwar grundsätzliche Zustimmung zur geplanten weiteren Betriebsrentenreform, sehen aber "keinen großen Wurf".

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Plenarsaal des Bundestages in Berlin mit leeren Stühlen. Bild: IMAGO / imagebroker

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Berlin (hib/sth). Das von der Bundesregierung geplante “Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz” zielt nach Ansicht von Fachleuten zwar grundsätzlich in die richtige Richtung. Für die erhoffte erhebliche Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in Deutschland seien jedoch weitergehende Schritte erforderlich. Das wurde in der vergangenen Woche bei einer öffentlichen Anhörung von Sachverständigen im Bundestags-Sozialausschuss deutlich. Zuvor hatte die Deutsche Rentenversicherung in einer schriftlichen Stellungnahme deutlich gemacht, dass eine weitere Ausdehnung der Entgeltumwandlung innerhalb der bAV für die gesetzliche Rente negative Folgen hätte und deshalb kein politisches Ziel sein sollte.

Lutz Mühl vom Bundesarbeitgeberverband Chemie bewertete es als positiv, dass Branchen, die sich über einen Tarifvertrag einem bestehenden Betriebsrentenmodell anschließen und die Organisations- und Durchführungsmöglichkeiten verwenden, sich selbst nicht mehr an der Durchführung beteiligen müssten. Das sei eine hilfreiche Klarstellung. Aktuell bedürfe dies noch eines äußerst komplizierten Vertragswerks. Was die Ausweitung der Möglichkeiten zur Abfindung von Kleinstanwartschaften angeht, so bleibt der Entwurf laut Mühl hinter dem Möglichen zurück. Der Chemie-Vertreter sprach sich für eine Erhöhung der Grenze für Abfindungen ohne Zustimmung auf zwei Prozent aus.

Richtige Richtung, aber “kein großer Wurf”

Der Gesetzentwurf gehe zwar in die richtige Richtung, sei aber „kein großer Wurf“, befand Beate Petry von der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba). Nötig sei es zum Beispiel, die Doppelverbeitragung von Zahlungen für betriebliche Altersversorgung in der Kranken- und Pflegeversicherung abzuschaffen und die Sozialversicherungsgrenze an die Steuerfreiheitsgrenze anzupassen. Bei der Geringverdiener-Förderung sei die Dynamisierung und Erhöhung der Förderung zwar generell der richtige Weg. Noch besser wäre es aus ihrer Sicht aber, „wenn auch der Förderbetrag für die Arbeitgeber erhöht würde“, sagte Petry.

Alexander Gunkel von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) sprach sich dafür aus, den Zugang zum Sozialpartnermodell deutlich stärker zu öffnen. Um die Chance der reinen Beitragszusage möglichst vielen Arbeitgebern und Beschäftigten zu eröffnen, müsse die Bezugnahme auf ein bestehendes Sozialpartnermodell „auch für Unternehmen aus Branchen anderer Gewerkschaftsorganisationen möglich sein“, forderte er. Ohne eine solche Öffnung bestehe die Gefahr, dass für einen Großteil der Beschäftigten in Deutschland auch weiter keine reine Beitragszusage möglich ist, weil die Mehrheit der Gewerkschaften bislang kein Sozialpartnermodell vereinbart habe.

"Keine reine Beitragszusage ohne Tarifvertrag"

Die neue Form der Betriebsrente sollte auf keinen Fall ohne Tarifvertrag möglich sein, machte Ingo Schäfer vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) deutlich. Davon halte er nichts, sagte er. Gebe es keine Tarifverträge, habe der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Kofinanzierung des Arbeitgebers und kein Mitspracherecht bei dem ausgewählten Produkt. Schäfer forderte einen Pflichtanteil der Arbeitgeber, der jährlich mit der Lohnentwicklung angepasst werden sollte. Außerdem sollten Arbeitgeber ohne Ausnahme bei der Entgeltumwandlung eingesparte Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe an die Beschäftigten weitergeben oder in die Versorgung der Beschäftigten einzahlen müssen.

Die Einzelsachverständige Ute Klammer, Professorin am Institut für Soziologie der Universität Duisburg-Essen, begrüßte es, dass der Gesetzentwurf eine Evaluation für 2030 beinhalte. Sie hält es nach eigener Aussage für nicht ausgeschlossen, dass man dann auch über ein Obligatorium bei der Betriebsrente als sinnvolle Lösung sprechen müsse, wie man es aus vielen anderen europäischen Ländern schon kenne. Mit Blick auf die Möglichkeit der Ratenauszahlung der erworbenen Ansprüche sagte sie: Oberstes Ziel solle es sein, das „Langlebigkeitsrisiko“ abzudecken. Das erfolge durch eine Verrentung der Ansprüche statt durch eine Auszahlung.

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